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Baulicher Brandschutz

 

Die Notwendigkeit eines Brandschutzkonzeptes ergibt sich aus der Bauordnung der jeweiligen Bundesländer:
Dies ist immer der Fall, wenn es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung wie Sporthallen, Schulen, Hochhäuser, Industriebau usw. handelt und wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll. Unsere Brandschutzkonzepte sind als integraler Bestandteil der Gebäudeplanung zu verstehen. In Übereinstimmung mit den Bauordnungen, Richtlinien, Abstimmungen mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr enthält das Brandschutzkonzept alle Maßnahmen, die die Möglichkeit der Brandentstehung verhindern oder die Auswirkungen begrenzen sollen.